Im Januar 2022 jährt sich der sogenannte Radikalenerlass zum 50. Mal. Er wurde am 28. Januar 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer beschlossen. 3,5
Millionen Bewerber/innen und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden daraufhin vom Verfassungsschutz auf ihre „politische Zuverlässigkeit“ durchleuchtet.
Der Radikalenerlass führte zum Berufsverbot für viele Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, als Post- oder Bahnbeschäftigte oder in der Rechtspflege tätig waren bzw. sich auf einen solchen Dienst vorbereiteten.
Keinem einzelnen der vielen Betroffenen konnte vor Gericht jemals eine konkrete Verfehlung nachgewiesen werden. Trotzdem haben sich die Behörden bei keiner/keinem der Betroffenen jemals entschuldigt und niemand ist offiziell rehabilitiert worden!
Wir fordern...
- die Rehabilitierung der Berufsverbote-Betroffenen! Den meisten Betroffenen hat nie ein Gericht bestätigt, dass ihnen Unrecht zugefügt wurde!
- eine finanzielle Entschädigung durch die Landesregierung! Wer mit einem Berufsverbot belegt war, war oft jahrzehntelang gehindert; den gewählten Beruf auszuüben. Noch heute müssen Betroffene auf Renten oder Pensionsansprüche verzichten.
- die politische Rehabilitierung: Endlich muss eingestanden werden, welcher Schaden durch den Radikalenerlass für die demokratische Entwicklung in diesem Land entstanden ist.
- Einsicht, Herausgabe und Vernichtung der Verfassungsschutz-Akten! Noch heute werden ehemals Betroffene unter fadenscheinigen Begründungen vom Verfassungsschutz bespitzelt und die Akteneinsicht verweigert!
Eine grundsätzliche Aufarbeitung des Unrechts, das mit den Berufsverboten verbunden war und ist, ist bis heute unterblieben. Es bestehen immer noch Gesetze, die solche Berufsverbotsverfahren möglich machen, wie aktuelle Fälle beweisen!